Wellness & Sport Jagdhof
3 ÜN mit Jagdhof-Verwöhnpension, Nutzung Wellness- & Wasserwelt, Tiefgaragenstellplatz u.v.m.
Bayerns größte Wellness-Hotel-Landschaft auf 6.500 qm und einem Sportareal auf fast 1.400 qm
3 ÜN p.P. im DZC ab 753,- €
Erschienen am 20.11.2013 um 10:55 Uhr
Zu heiß am Arbeitsplatz – Anspruch auf Klimaanlage?
Für ein paar Tage hat sich der Sommer dieses Jahr schon gezeigt… und viele Arbeitnehmer ins Schwitzen gebracht. Angesichts der kommenden Sommermonate fragen sich Arbeitnehmer: Muss ich wirklich bei jeder Temperatur im Büro arbeiten?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt: „Jenseits von sog. Hitzearbeitsplätzen soll eine Bürotemperatur über 26 Grad nicht überschritten werden. Die Rechtsprechung nimmt zu dem an, dass bei Außentemperaturen über 32 Grad es im Büro mindestens 6 Grad kühler sein muss al draußen. Sollte dies der Arbeitgeber nicht gewährleisten, bedeutet dies aber noch nicht sogleich „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer. Zunächst muss dem Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Kühlung angeboten werden- wie etwa durch eine Klimaanlage. Erst bei 35 Grad Luftinnentemperatur darf man die Arbeit tatsächlich niederlegen.“
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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