Artikel Presse News - Presseportal

Nachrichten verbreiten | Pressemitteilungen veröffentlichen | News einstellen

Wellnesshotel in Bayern Wellnesshotel Bayerischer Wald Wellnesshotel St. Gunther Wellnesshotel in Bodenmais
4 Sterne S
Wellnesshotel
Jagdhof
4 Sterne
Wellnesshotel
Lindenwirt
4 Sterne
Wellnesshotel
St. Gunther
4 Sterne
Wellnesshotel
Riederin

Pressemitteilung - Presseportal » Immobilien-wohnen-artikel » INVESTITION BAUDENKMAL informiert: Denkmalgeschützte Immobilien von Anforderungen der Energiesparverordnung weiterhin befreit

INVESTITION BAUDENKMAL informiert: Denkmalgeschützte Immobilien von Anforderungen der Energiesparverordnung weiterhin befreit


Pressemitteilung von: BigSky
Gelesen: 18
Wortanzahl: 219


Bookmark bei: shops-shopping Bookmark bei: Versicherung-Finanzen News Bookmark bei: CW Bookmark bei: Moto-Fav.de Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Technorati

Tipp: Bayerischer Wald

Seit Januar 2009 greift eine neue Regelung in Bezug auf die Energiesparverordnung (EnEV) für Wohngebäude. Demnach sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, jedem potenziellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen. Was vorher nur für Gebäude galt, die bis einschließlich 1965 errichtet wurden, betrifft seit Jahresbeginn 2009 auch Immobilien neueren Baudatums. Doch es gibt Ausnahmen: Wie die Immobilienexperten der Initiative INVESTITION BAUDENKMAL berichten, müssen Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden den Energieausweises ihren Kauf- oder Mietinteressenten nicht zugänglich machen.

Das Ziel der im Oktober 2007 eingeführten Energiesparverordnung lautete, Käufern und Mietern eine bessere Basis zur Kostenbegrenzung zu ermöglichen. Zudem sollte die aufwendige Ausstellung von Bedarfsausweisen vereinfacht werden. Seit 2009 ist der Energieausweis, der den energetischen Qualitätsstandard von Gebäuden dokumentiert und deren zukünftigen Energieverbrauch abschätzt, für alle Wohngebäude Pflicht. Liegt er bei Verkaufsabschluss nicht vollständig vor, kann diese Tatsache zudem erhebliche Bußgeldstrafen mit sich bringen. Einer der wenigen Bereiche, die von dieser Regelung befreit sind, ist der Denkmalschutz.

„Wenn die Einhaltung der Verordnung unter Wahrung des Denkmalschutzes nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, sind denkmalgeschützte Immobilien nach § 16 Abs. 4 von den Vorgaben der EnEV befreit“, erklärt Denkmalschutz-Experte Kai Albert. Zwar sind Eigentümer von der Aufstellung eines Energieausweises laut dem Investitionsberater nicht entbunden, doch muss er potenziellen Käufern oder Mietern nicht zugänglich gemacht werden.

Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutzinvestition sind unter www.investition-baudenkmal.de erhältlich.

Autor

Kontakt Unternehmen: HansaFinanzMarketing GmbH Flughafenstr. 52 a Im Airport- Center 22335 Hamburg Tel. 040 – 532 99 194 Fax. 040- 532 99 100 k.albert@investition-baudenkmal.de www.investition-baudenkmal.de Pressekontakt: BigSky PR & Events Christiane Schulze Peter-Joseph-Lenné-Str. 2 51377 Leverkusen Tel.: +49 (0)214 - 70 79 511 Fax: +49 (0)214 - 70 79 512 Email: info@bigsky-pr.de Unternehmensinformation: Hinter dem Portal www.investition-baudenkmal.de der HansaFinanzMarketing GmbH steht ein erfahrenes Expertenteam, das sich auf die Vermittlung denkmalgeschützter Immobilien in ausgewählten Standorten und besten Lagen in Deutschland spezialisiert hat. Mit dem Ziel, privaten Investoren eine langfristige Beratung und Betreuung anzubieten, entwickelt das Beratungsunternehmen individuelle Konzepte und maßgeschneiderte Lösungen für jeden Anspruch.


Bewertung: Keine Bewertung vorhanden

Kommentare

Zu diesem Artikel wurde noch kein Kommentar abgegeben.

Kommentar hinzufügen


Geben Sie den gezeigten Code ein - Spamschutz

Visual CAPTCHA



Verlinken Sie diese Meldung auf Ihrer Webseite: